Kirchgemeindeversammlung vom 20.11.2024
Die Reformierte Kirche Mittleres Fricktal traf sich am 20. November zu ihrer Kirchgemeindeversammlung in Stein. Als Haupttraktandum stand der Voranschlag 2025 zur Diskussion. Der Voranschlag schliesst mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von CHF 101’450.00, wobei die Einlage von CHF 70’000.00 in den Fonds für Bauten und Renovationen bereits eingerechnet ist. Wird im Jahr 2025 keine Einlage in den Fonds für Bauten und Renovation gemacht, resultiert ein Minus von CHF 31’450.00.
Weiter hat die Versammlung einer Anpassung des Pfarrpensums auf gesamthaft 150% zugestimmt. Die Anpassung der Unterrichtsgestaltung führt dazu, dass die 7. Klasse neu vom Pfarramt unterrichtet wird, zusätzlich ist Pfarrer Mike Koch jährlich 8 bis 10% seiner Arbeitszeit als Armeeseelsorger im Einsatz. In dieser Zeit fehlt Pfarrer Mike Koch, für ihn ist kein Ersatz vorgesehen. Insbesondere aus diesen Gründen wurde das Stellenpensum von Pfarrer Mike Koch von 90% auf 100% erhöht. Auch wurde ein Rechnungsfehler in der Entschädigungssumme der Behörden, der unter dem Kuratorium aufgetreten ist, bereinigt. Die Kirchgemeindeversammlung hat diesem Traktandum ebenfalls zugestimmt.
Pfarrer Mike Koch machte die Anwesenden darauf aufmerksam, dass die Kirchgemeinde für die Zukunft weitere Freiwillige sucht, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen engagieren. Neue Projekte und gute Ideen brauchen Menschen, die mithelfen. Kirchenpflegepräsident Noah Stritt berichtete über den erfreulichen Start der neuen Angestellten im Bereich des kirchlichen Unterrichts, informierte die Anwesenden über die Wahl von Pfarrerin Beate Jaeschke zur Vize-Dekanin des Dekanats Brugg und wagte einen Ausblick auf das neue Jahr. Mit einem herzlichen Dankeschön würdigte Noah Stritt alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen und schloss die erste Kirchgemeindeversammlung unter seinem Präsidium.
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann innert 10 Tagen seit Bekanntgabe das Referendum ergriffen werden (§28 GO KGV und §146 Abs. 3 KO). Dieses richtet sich nach der Kirchenordnung (§§ 152 und 154 KO).
Noah Stritt, Stein