Kirchenmitglied sein
Eine Investition in Menschen
Unser Leben und unsere Welt sind uns geschenkt. Deshalb wollen wir Gutes tun, weil wir glauben, es gehört zum Menschsein dazu, Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam eintreten für eine bessere Welt – das ist es, was Christinnen und Christen weltweit in der Kirche verbindet. Sie tragen in Form der Kirchensteuern finanziell dazu bei, dass die Kirche diesem Kernauftrag nachkommen kann.
Ein Teil der Mitglieder trifft sich darüber hinaus sonntags zum Gottesdienst. Sie beten für die Welt, hören die Botschaft von Gottes Liebe und erzählen weiter, dass diese Liebe allen Menschen gilt. Einige Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich in der Kirchenleitung oder tragen als Freiwillige zu den zahlreichen Aufgaben bei. Jeder Beitrag, jedes Engagement, jedes Gebet ist eine wertvolle Investition in Menschen, damit Glaube, Hoffnung und Liebe in der Welt bleiben.
Ich will (wieder) dazu gehören
Viele Menschen, die der Kirche den Rücken gekehrt haben oder von Geburt an konfessionslos sind, denken über einen Kircheneintritt nach, wenn sie ein Kind taufen, kirchlich heiraten oder Gotte / Götti werden wollen. Auch schwere Erfahrungen wie Krankheiten oder Trauerfälle können Menschen der Kirche näher bringen. Häufig ist der Auslöser für den Eintrittswunsch, dass man die Kirche von einer neuen, unerwarteten Seite kennen gelernt hat. Voraussetzung für den Kircheneintritt ist nur eines: Sie wollen dazu gehören.
Ein Kircheneintritt ist denkbar einfach: Sie reichen eine schriftliche Beitrittserklärung mit Angabe der Personalien (Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, frühere Religion und allfälliges Taufdatum) bei der Kirchenpflege derjenigen Kirchgemeinde, in deren Gebiet Sie wohnen, ein. Hier finden Sie ein PDF-Formular, in das Sie am PC Ihre Daten eintragen, es ausdrucken und uns unterschrieben zuschicken können. Denken Sie dabei auch an Ihre Familienangehörigen, die z.B. früher gemeinsam mit Ihnen ausgetreten sind. Das Gesuch ist von allen eintrittswilligen Personen über 16 Jahren zu unterschreiben.
Über Ihre Beitrittserklärung erhalten Sie zunächst eine Bestätigung. Anschliessend wird die Kirchenpflege an ihrer nächsten Sitzung Ihre Aufnahme beschliessen. Damit haben Sie dann alle Rechte und Pflichten eines Kirchenmitgliedes. Die zuständige Pfarrperson wird daraufhin mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung, sondern ums Kennenlernen, um Beratung und Information. Über Ihre Aufnahme erhalten Sie eine Urkunde.
Wenn Sie es wünschen, kann der Eintritt auch in einem Sonntagsgottesdienst gefeiert werden, wo Sie persönlich begrüsst und gesegnet werden.
Wer noch nicht im biblischen Sinn getauft ist, wird durch die Taufe aufgenommen.
Der Eintritt selbst ist kostenlos; doch als Kirchenmitglied werden Sie kirchensteuerpflichtig. Mit der Kirchensteuer unterstützen Sie die vielfältigen Angebote und Arbeitsfelder unserer Kirche.
Die Höhe der Kirchensteuer hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Mit dem Steuerrechner der Internetseite vom Kanton Aargau können Sie sich einen guten Überblick über die zu erwartende Kirchensteuer verschaffen.
Ich will die Konfession wechseln
Möglicherweise haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht, die Sie zu einem Übertritt bewegen. Doch die Konfession zu wechseln, sollte gut überlegt sein, denn die eigene Konfession hat Sie geprägt, und die Kirchen unterscheiden sich in ihren Glaubensansichten und ihren Ritualen.
Der protestantische Glaube ist vor allem von vier Prinzipien geprägt:
- Von der Vorrangstellung der Gnade – das heisst, dass wir ganz und gar auf Gott angewiesen sind und allein vor ihm stehen. Wir Menschen können unser Heil weder selbst erwirken noch von der Kirche vermittelt bekommen.
- Von der Vorrangstellung des Glaubens – das heisst, dass allein der Glaube unsere Beziehung zu Gott ausmacht; nicht unsere guten Taten oder unsere sozialen Verdienste.
- Von der Vorrangstellung der Bibel – das heisst, dass es keine verbindliche Glaubenstradition der Kirche gibt, sondern die Kirche allgemein und jeder Gläubige speziell sich immer wieder neu an der Bibel ausrichten muss.
- Von der Vorrangstellung Jesu Christi – das heisst, dass die Person Jesus Christus mit seinem Wirken und seiner Lehre im Mittelpunkt unseres Glaubens steht. Er hat uns Zugang zu Gott verschafft und uns gezeigt, wie wir leben sollen.
Der Kirchenübertritt geschieht in zwei Schritten:
- Sie müssen zuerst bei Ihrer bisherigen Kirche den Austritt erklären und können dann in der anderen Kirche die Beitrittserklärung einreichen. Ein praktischer Tipp: Geben Sie beim Kirchenaustritt an, dass Sie die Konfession wechseln; dies erspart Ihnen in der Regel weitere Nachfragen.
- Das weitere Verfahren ist dann wie beim Kircheneintritt.
Wer bereits im biblischen Sinn getauft ist, wird auch im Falle eines Konfessionswechsels nicht noch einmal getauft, da die Taufe von allen christlichen Konfessionen gegenseitig anerkannt ist.
Ich verzichte auf die Kirche
Wenn Sie vor haben aus der Kirche auszutreten, sollten Sie sich über die Konsequenzen im Klaren sein: Sie verlassen eine Gemeinschaft und verzichten damit auf alle Dienste, die im Zusammenhang mit dieser Gemeinschaft stehen: Auf die Taufe eines Kindes, auf die kirchliche Trauung, auf die Möglichkeit Gotte oder Götti zu werden und auf ein kirchliches Begräbnis. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vorhaben auf jeden Fall mit Ihren Familienangehörigen besprechen, damit alle informiert sind.
Falls Sie wegen der Kirchensteuer austreten möchten, beachten Sie bitte dazu diese Hinweise.
Falls Sie aufgrund einer Negativerfahrung austreten wollen, probieren Sie zunächst das Gegenteil: Werden Sie aktiv! Besonders, wenn Ihnen so manches an Ihrer Kirche nicht passt, da wo Sie zu Hause sind. Denn nur wenn Sie sich einmischen, verändert sich etwas - wie überall. Nach einem Kirchenaustritt haben Sie keine Einflussmöglichkeit mehr auf die Gestaltung Ihrer Kirchgemeinde.
Zu den Formalitäten:
Der Austritt erfolgt durch persönliche schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde. Ganz wichtig: Die Austrittserklärung muss der Kirchgemeinde wegen der persönlichen Unterschrift in Briefform zugeschickt oder übergeben werden. Eine E-Mail reicht für diesen besonderen Vorgang nicht aus. Es ist allerdings nicht nötig, dass der Brief eingeschrieben geschickt wird. Der Austritt wird mit dem Datum des Poststempels gültig. Rückwirkende Austritte sind nicht zulässig.
Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person über 16 Jahren die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Stellvertretende Austrittserklärungen für andere Personen sind ungültig.
Entgegen Hinweisen auf diversen Internetseiten ist es wirkungslos, die Löschung von Personendaten und Einträgen in Kirchenbüchern zu verlangen, da diese Daten aus rechtlichen Gründen archiviert werden müssen.
Jeder Kirchenaustritt wird von uns mit einem Fragebogen beantwortet, den wir Ihnen zuschicken und in dem wir vor allem nach dem Grund für Ihren Austritt fragen. Falls der Austrittsgrund einer weiteren Klärung bedarf oder Sie den Wunsch danach geäussert haben, werden wir mit Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen. Der Kirchenaustritt ist jedoch davon ungeachtet gültig, sobald Ihre Erklärung bei uns angekommen ist.
Die Kirchenpflege nimmt den Kirchenaustritt zur Kenntnis und informiert die Einwohnergemeinde und das Steueramt darüber. Damit haben Sie die Rechte und Pflichten eines Kirchenmitgliedes verloren.